Der Händlerverband, Ebay und George Orwells animal farm


All animals are equal. But some animals are more equal than others!
(zu deutsch: Alle Tire sind gleich. Aber einige Tiere sind gleicher als andere)
Aus der Fabel Farm der Tiere von George Orwell aus dem Jahr 1945.

Die Geschichte beginnt damit, dass der Autor diese Artikels eine Nachricht eines Ebay-Mitgliedes bekam.

„Hallo! Die Stempel auf der MiNr. 128 und 133 sind falsch. Bitte beenden Sie das Angebot – alle Beschreibungen in Richtung „ohne Obligo“ sind nicht zulässig. Beste Grüsse! Lars Böttger“

In der Tat machten die Stempel meines Saargebiet-Satzes keinen echten Eindruck, daher wurde hier die Bezeichnung gewählt, die üblich ist und zu der der Bundesverband Deutscher Auktionatoren schreibt:

Bundesverband Deutscher Auktionatoren: Wer ohne Obligo kauft, muss wissen, was er tut

Der knappe Stempel dürfte nach Erfahrungen zur Prüfpraxis des BPP (privater Prüferverband) nicht prüfbar sein, in jedem Fall aber handelt es sich um eine korrekte und zutreffende, in jedem Fall auch faire Beschreibung.

Der Autor recherchierte daraufhin erst einmal, wer denn dieser Lars Böttger ist, denn dies lies seine Nachricht ja im dunkeln. Schnell lies sich herausfinden, dass er Prüfer für das Gebiet Luxemburg (nicht Saar, um diese Briefmarken ging es hier) und Mitglied im BPPH ist. Es stellte sich natürlich die Frage, wie Herr Böttger so zuverlässig feststellen konnte, dass es sich bei dem knappen Stempel um eine Fälschung handele (wie bereits geschrieben liegt die Vermutung sehr nahe, eben daher wählte der Autor auch die entsprechende Beschreibung). Mehr noch ärgerte es den Autor, dass er diesen Satz und einige weitere auf einer Auktion gekauft hatte. Die Stücke waren dort ebenfalls abgebildet. Ist es in Ordnung, Angebote auf Ebay löschen zu lassen, den Versteigerern aber freie Hand zu lassen? Kaum.

Ich machte mir daraufhin die Mühe, mir die Angebote anderer Verbandsmitglieder anzusehen. Bemerkenswert war zum Beispiel das Los 3666 des BPP-Prüfers Schlegel.

Schweiz 1912, 10 Rp. – 10 Cmi. Pro-Juventute-Vorläufer je als waagerechtes Paar mit Zusatzfrankatur auf drei Briefen aus Waldkirch, Marken je mit Alterungsspuren, die Entwertung ist wahrscheinlich nicht zeitgerecht und rückdatiert wie Recherchen ergaben, deshalb hier das Angebot ohne Obligo und wie besehen

Hatte Verbandsprüfer Böttger nicht geschrieben, dass Beschreibungen „ohne Obligo“ nicht zulässig seien? Das gilt dann für einige, aber nicht für die BPP-Prüfer selbst.

Ohne Obligo ist für Angebote der Prüfer kein Problem

Besonders beeindruckend ist auch das Angebot eines Auktionators, welcher im Vorstand des Schwesterverbandes APHV ist:

1851, Carriermarke der allgemeinen Botenpost, die Marke ist repariert (Ecke oben links angesetzt) und ev. komplett hinterlegt. Da auch die Echtheit des Stempels nicht mit Sicherheit garantiert werden kann, wird die Marke grundsätzlich ohne Obligo angeboten.

Aber diese Einschränkung hätte er gar nicht machen müssen, denn das hat er schon für sein komplettes Sortiment in seinen AGB geregelt:

Die Beschreibung aller Lose ist mit größter Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, jedoch ohne Verbindlichkeit.

Damit ist man natürlich bei Reklamationen fein raus.

Ich konfrontierte daraufhin die Verbände und auch Herrn Böttger mit dem Gebaren, welches für Prüfer und Verbandsvorstandvorsitzende offensichtlich in Ordnung ist, für einfache Ebay Händler jedoch nicht.

Die Antwort des Herrn Böttger fiel recht mager aus:

Sie haben sich dafür entschieden, die Plattform Ebay für Verkäufe
philatelistischen Materials zu nutzen. Sie haben sich damit erst einmal
den Regeln des Marktplatzes unterworfen.

Als BDPh-Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung spreche ich
gewerbliche Anbieter VOR einer  Löschungsmeldung in der Regel an.
Gewerbliche Anbieter sollen die Gelegenheit haben, mögliche
Falschbeschreibungen oder irreführende Beschreibungen vor einer Löschung
selbst zu beenden. Dazu gehören zum Beispiel nicht prüfbare bzw. falsche
Stempelabschläge. Ob Sie das machen wollen, bleibt Ihre Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen!
Lars Böttger

Die AGB Ebays verbieten dabei in keinster Weise, nicht prüfbare Stempelabschläge anzubieten. Das wäre auch grober Unfug, denn auch Stempel, die nicht prüfbar sind, können echt sein.

Ich hakte nochmals nach, eine Antwort erhielt ich nicht.

StampX – Das Forum eines Auktionators

Damit ist die Geschichte aber immer noch nicht zu Ende erzählt. Ich stellte mir die Frage, ob Herr Böttger den ganzen Tag Angebote bei Ebay durchforstet. Das ist zeitlich aufgrund der Unmengen an Angeboten kaum bis gar nicht möglich. Wenn er dies nicht selber macht, wer meldet ihm dann die Stücke, welche er dann in Eigenregie von Ebay entfernen lässt? Die Antwort lieferte mir Google recht schnell. Ich stieß auf ein Forum, in welchem hinter Alias versteckte Personen wahllos Angebote aus dem Ebay Angebot herauspicken und die Echtheit in Frage stellen. Eine wie auch immer geartete Expertise war dort von keinem der Forumsmitglieder angegeben. Besonders in Erinnerung blieb mir ein echter Bayern-Brief, bei dem der private Verkäufer sich mit der Einschätzung der Type nicht sicher war und diese mit einem Fragezeichen versehen hat. Ich fand dort auch Bilder von Ganzfälschungen und ähnlichem, die auch objektiv gesehen zurecht kritisiert wurden. Was aber völlig fehlt, war jedwedes Maß an Verhältnismäßigkeit. Sammlungen auf Auktionen, die Reihenweise falsche Stempel enthalten werden geduldet, Angebote von Ebay Mitgliedern, die sich einfach schwer tun, ihre Marken einzuschätzen und dies auch so schreiben (Beispiel Bayern Brief) aber nicht. Angebote von Auktionatoren mit Hinweis „ohne Obligo“ sind in Ordnung, bei Ebay lässt man diese löschen. Ein Skandal wird dann daraus, wenn die Oberen (hier Verbandsmitglieder und Prüfer) Angebote löschen lassen, die Sie selbst oder Ihre Kollegen genau so handhaben. Man denke da an das Angebot des Herrn Schlegel, welches nach den Ausführungen des Herrn Böttger, wenn ich den selben Artikel mit identischer Beschreibung bei Ebay einstellte, von ihm zur Löschung freigegeben würde.

Verrückterweise fand ich einen weiteren meiner Artikel im Forum StampX:

Französische Zone – Baden – Block 1a – gestempelt

Ich hatte den Artikel wie folgt beschrieben: Stempel nicht prüfbar, da in Fremdbesitz. Im StampX Forum entbrannte daraufhin eine Diskussion: Die einen wollten das Angebot löschen lassen, da der Stempel falsch sei. Andere waren sich sicher, der Stempel sei echt. Ein weiterer User kritisierte, dass der Artikel im Sofortkauf angeboten würde. Dann wurde kritisiert, dass die Angaben nicht eindeutig seien, der Block könne nur echt sein oder falsch. Eines der Mitglieder des Forums (dieses Mitglied war nach eigenem Bekunden von der Echtheit und der korrekten Beschreibung überzeugt) hat den Block dann selbst gekauft und zwar bevor die Löschungsmitteilung von Ebay bei mir eintraf. Das Beispiel zeigt wunderbar, auf welch dünnes Eis sich der BDPH hier begibt. Ich habe bei Ebay Einspruch gegen die Löschung eingelegt. Ich erhielt folgende Nachricht:

Experten des BDPH haben versichert, dass es sich bei der von Ihnen angebotenen Briefmarke um eine Fälschung handelt. Aus diesem Grund haben wir Ihr Angebot entfernt. Sollten Sie detaillierte Informationen benötigen, warum Ihr Artikel vorzeitig beendet wurde, wenden Sie sich bitte an die folgende Kontaktadresse des BDPH: lars.boettger@bdph.de

Verrückt, denn einer dieser Experten hat den Block ja letztendlich gekauft. Weshalb ich weiß, dass ein Mitglied des Forums der Käufer war, möchte ich aus Gründen des Datenschutzes hier nicht veröffentlichen. Es war aber zweifelsfrei der Fall.

Mich interessierte aber zuletzt noch, wer denn der Betreiber des Forum ist. Ein Impressum fand ich erst nach sehr langem suchen (dabei sind die Anforderungen lt. Bundesministerium für Verbraucherschutz klar definiert: „Wo muss das Impressum stehen? Bei den meisten Anbietern ist das Impressum über einen Link zu finden. Das ist auch ausreichend, soweit dieser Link gut sichtbar und von jeder Seite aus abrufbar ist.“) . Betreiber des Forums ist, wie sollte es anders sein, ein Auktionator in Person des Herrn Ekkehard Järschke , Inhaber des Auktionshauses Nordphila. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass eben dieser Herr in einem anderen Forum (https://www.bund-forum.de) für seine Angebote massiv kritisiert wurde. Hier ein paar Beispiele:

„Auch die Fa. Nordphila ist sehr „kreativ“ bei der Auszeichnung ihrer Angebote, wenn dies zum eigenen Vorteil gereicht. Obwohl in Ecke 3 bei der Dauerserie Unfallverhütung niemals ein echtes DZ vorkommen kann, bietet Nordphila e.K., Ekkehard Järschke, Eichenweg 2, 24214 Noer OT Lindhöft gestempelte Ecken mit DZ-Abklatsch entsprechend falsch beschrieben an.“

oder auch:

„Die Fa. Nordphila (Nordphila e.K., Ekkehard Järschke, Eichenweg 2, 24214 Noer OT Lindhöft) ist entweder ein Händler, der keine Ahnung hat wie ein echtes Druckerzeichen aussieht oder ein Händler der mit Vorsatz die eigenen Artikel „schönbeschreibt“ und damit versucht gutgläubige Verbraucher zu täuschen. Man beachte die vorherigen Beiträge.

User @dzsammler hat uns heute auf folgende Auktion hingewiesen, in der Nordphila zu wiederholten Male ein Druckerzeichen anbietet, das keines ist.“

Eigentlich erscheint die Geschichte zu verrückt, um wahr zu sein. Ist sie aber: Ein Forumsbetreiber, der selbst bereits in Foren für seine Angebote kritisiert wurde, welcher als Auktionator tätig ist und in dessen Forum besonders Ebay Angebote zur Löschung freigegeben werden. Bei Sammlungen auf Auktionen möchte man in diesem Forum auch nicht tätig werden. Der User „admin j“, also offensichtlich einer der Administratoren, schreibt dazu: „
Zweitens: werden Auktionatoren nicht „geschont“, sondern Versteigerungen, also tatsächliche Auktionen und nicht das, was man sich bei Ebay darunter vorstellt, unterliegen anderen Gesetzen. Im Fernabsatz sind zutreffende Beschreibungen gesetzlich vorgeschrieben, bei Realauktionen nicht. Da wird verkauft, wie besehen und besichtigt. Wer die AGB der Auktionshäuser nicht liest, dem ist nicht zu helfen. „Gewinner“ wird häufig, wer seine Kenntnisse am meisten überschätzt.“

Das ist nicht nur rechtlich falsch sondern auch eine Behauptung, die helfen soll, die Ungleichbehandlung zu erklären.

Die Identifizierung von Fälschungen und das Löschen von falschen Angeboten ist ein ehrbares Anliegen und hilft, den philatelistischen Markt zu schützen. Jedwede Art von Ungleichbehandlung darf es jedoch niemals geben. Auch Auktionatoren dürfen sich nicht hinter AGB verstecken, erst recht nicht Prüfer des BPP. Erst wenn der BDPH hinter der eigenen Tür gekehrt hat kann er schauen, wie es beim Nachbarn aussieht. Voraussetzung dafür ist dann aber auch eine unabhängige Schiedsstelle, die nicht mit den Prüfern des BPP identisch sein darf. Ferner durfte ich im StampX Forum lesen, dass es durchaus mal einen „Kollateralschaden“ gebe und somit Auktionen gelöscht würden, die eigentlich nicht zu beanstanden seien. Auch diese Praxis darf man als objektiver Beobachter, der ich ja als betroffener gar nicht bin, durchaus als Skandal ansehen. Dies ist zumindest die Rückmeldung, die ich von mehreren Briefmarkenhändlern erhielt, die nicht oder besser gesagt bisher nicht betroffen sind.

Wie man an der Reaktion Ebays auf meinen Einspruch gegen die Löschung meines Block 1 Baden der Französischen Zone sehen kann, hat man keine Möglichkeit, sich ohne juristische Hilfe zu wehren. Profiteure dieser Praxis bleiben die großen Auktionshäuser. Sollten Sie ähnlich Erfahrungen gemacht haben, so schreiben Sie uns gern.

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